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Projektsteuerung · Bauherrenvertretung · Schweiz

Wo andere
verwalten,
handle ich.

Fortuna Immobilien steht für strategische Projektsteuerung, unabhängige Bauherrenvertretung und verlässliche Abwicklung komplexer Immobilienprojekte in der Schweiz.

Leistungen entdecken

Projekt Speicher, Kanton Appenzell Ausserrhoden

Was wir tun

Drei Säulen.
Eine Handschrift.

Wir verbinden strategisches Denken mit operativer Präzision. Ob als unabhängiger Bauherrenvertreter oder als Dienstleister für Baufirmen — wir sichern Ihre Interessen in jeder Phase.

01

Bauherrenvertretung

Sie bauen. Wir schützen. Als unabhängiger Bauherrenvertreter koordinieren wir alle Beteiligten, überwachen Kosten und Termine — und stehen konsequent auf Ihrer Seite.

  • Kosten- und Terminkontrolle
  • GU/TU-Koordination & Kontrolle
  • Konfliktmanagement & Eskalation
  • Behördenkommunikation
  • Interessenwahrung in allen Bauphasen
02

Problemlösung & Koordination

Wenn Projekte ins Stocken geraten, braucht es jemanden der handelt — nicht verwaltet. Wir lösen akute Probleme direkt, effizient und ohne Umwege.

  • Akute Problemlösung auf Baustellen
  • Schnittstellenmanagement zwischen Parteien
  • Krisenintervention & Eskalationsmanagement
  • Strukturierte Lösungsfindung unter Zeitdruck
  • Direkte Kommunikation ohne Umwege
03

Operative Unterstützung für Baufirmen

Verlässliche operative Unterstützung für Generalunternehmer und Subunternehmer — präzise dokumentiert, sauber abgerechnet, diskret erbracht.

  • Strukturierte Abrechnungsleistungen
  • Koordination & Ressourcenbereitstellung
  • Dokumentation & Nachweisführung
  • Interimslösungen & operative Unterstützung
  • Sonderleistungen auf Anfrage für Partnerunternehmen
10+
Jahre operative Erfahrung
Mehrere
Aktive Mandate
SIA & OR
Zertifiziertes Vorgehen
100%
Unabhängige Interessenwahrung

Portfolio

Aktuelle Projekte

Bauherrenvertretung · Mediation · Speicher

Mehrfamilienhaus Speicher

Bauherrenvertretung & Mediation, Kanton Appenzell

Aktuell
Betreuung · Emmenbrücke

MFH / Hochhaus Benziwil

Betreuung & Koordination, Kanton Luzern

Aktuell
Aktuelle Mandate · Zentralschweiz

Hergiswil · Adligenswil · Baar

Bauherrenvertretung & Projektsteuerung

Aktuell
Argjent Avdyli
10+ Jahre operative Erfahrung

Geschäftsführer & Gründer

Argjent Avdyli

Bauherrenvertreter · Projektleiter · Strategischer Operator

Als Geschäftsführer der Fortuna Immobilien GmbH verbinde ich tiefes operatives Verständnis mit strategischem Denken und einem ausgeprägten Sinn für rechtliche und wirtschaftliche Zusammenhänge. Diese Kombination ermöglicht mir eine einzigartige 360°-Sicht auf komplexe Bauprojekte — von der ersten Planung bis zur finalen Abrechnung.

Ich vertrete Bauherren mit derselben Konsequenz, mit der ich Projekte steuere: transparent, kompromisslos und immer mit dem Ziel, Ihre Interessen maximal zu schützen.

Master in Wirtschaft
Rechtswissenschaften UZH (laufend)
International Advisor USFTI (Schweiz)
Mehrjährige Erfahrung in Projektsteuerung & Immobilien
Umfassende operative Praxiserfahrung im Bauwesen

Als International Advisor Switzerland der USFTI (United States Foreign Trade Institute) bin ich Teil eines globalen Netzwerks mit über 29'000 Mitgliedern in 44 Ländern — und vertrete diese Organisation exklusiv in der Schweiz.

Unser Ansatz

Warum
Fortuna?

I

Unabhängigkeit

Wir haben keine versteckten Interessen. Unsere einzige Loyalität gilt dem Bauherrn.

II

Wirtschaftliches & Rechtliches Denken

Verträge, Klauseln, Haftungsfragen — wir denken in wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen und schützen Ihre Position konsequent.

III

Operative Erfahrung

Wir kennen die Baustelle von Grund auf — und erkennen Probleme, bevor sie teuer werden.

IV

Direkte Kommunikation

Kein Büro-Overhead, kein Hierarchiespiel. Sie sprechen direkt mit der Führung.

V

Mediation & Vermittlung

Wenn Konflikte eskalieren, braucht es jemanden der vermittelt statt befeuert. Ich agiere als neutraler Dritter — mit dem Ziel, Projekte wieder in Bewegung zu bringen.

«Nicht das Was, sondern das Wie entscheidet über den Erfolg eines Projekts.»

— Argjent Avdyli, Geschäftsführer

Kundenstimmen

Was Kunden sagen

"

Zuverlässig, ehrlich und konstruktiv. Jederzeit auf das reale Problem fokussiert und bereit, alles zu unternehmen — dies auch unter fairen Konditionen.

Bauherr

Kanton Obwalden

"

Argjent hat von Anfang an klargemacht, worum es geht: Ergebnisse, nicht Ausreden. Genau das haben wir bekommen.

Immobilien-Investor

Grossraum Zürich

"

Was mich überzeugt hat: Er sagt, was er denkt — auch wenn es unbequem ist. Das ist in dieser Branche selten.

Geschäftsführer

Immobiliengesellschaft

"

Dank Fortuna haben wir in einer kritischen Phase des Projekts die Kontrolle zurückgewonnen. Die Klarheit und Struktur, die Argjent eingebracht hat, waren entscheidend.

Projektentwickler

Kanton Luzern

"

Als GU schätzen wir Partner, die operativ mitdenken und nicht nur kontrollieren. Fortuna ist genau das.

Generalunternehmer

Zentralschweiz

"

Die Zusammenarbeit mit Fortuna war ein Wendepunkt. Zum ersten Mal hatte ich das Gefühl, jemanden auf meiner Seite zu haben, der wirklich versteht, was auf einer Baustelle passiert.

Privater Bauherr

Kanton Obwalden

"

Als Bauherr fühlt man sich oft allein gelassen. Fortuna hat das geändert — wir waren immer informiert und gut vertreten.

Bauherr

Einfamilienhaus Sanierung

"

Schnell, präzise, lösungsorientiert. Wenn auf einer Baustelle etwas eskaliert, will man Argjent Avdyli im Raum haben.

Bauleiter

Kanton Solothurn

"

Fortuna hat unser Projekt nicht nur abgewickelt — sie haben es gerettet. Klare Empfehlung ohne Vorbehalt.

Investor

Mehrfamilienhaus Umbau

"

Was Fortuna von anderen unterscheidet: Man spricht immer mit der Führung, nie mit einem Assistenten. Das spart Zeit und schafft Vertrauen.

Unternehmerin

Immobilienportfolio

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Ihr Projekt.

Hauptsitz

Fortuna Immobilien GmbH
Feldheim 12, 6060 Sarnen

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Tätigkeitsgebiet

Deutschschweiz · vorwiegend Zentralschweiz

LinkedIn

Argjent Avdyli → LinkedIn

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Wissen & Einblicke

Aus der Praxis

Bauherrenvertretung

Wann brauche ich einen Bauherrenvertreter?

Ein Bauprojekt ist komplex — und die meisten Bauherren unterschätzen, wie schnell Kosten, Termine und Qualität aus dem Ruder laufen können. Was ein Bauherrenvertreter tut und wann er wirklich Sinn macht.

April 2026
Vertragsrecht

GU-Vertrag: Die 5 häufigsten Fehler die Bauherren machen

Ein Generalunternehmervertrag ist eines der bedeutendsten Dokumente das ein Bauherr je unterzeichnet — und eines der am wenigsten verstandenen. Was dabei übersehen wird, kann teuer werden.

April 2026
Mediation

Wenn Bauprojekte eskalieren — Mediation als Ausweg

Konflikte auf Baustellen sind häufiger als man denkt — und teurer als man hofft. Wenn Parteien nicht mehr miteinander reden, aber miteinander bauen müssen, braucht es jemanden der vermittelt.

April 2026
Konfliktmanagement

Wenn die Käuferin zur Bauleiterin wird — ein Praxisfall

Eine Wohnungskäuferin verschafft sich Zutritt zur Baustelle und erteilt Handwerkern Anweisungen. Was harmlos beginnt, endet mit Baustellenverbot, Anwaltsschreiben und der Frage: Wer hat hier eigentlich das Sagen?

April 2026
Bauherrenvertretung · Wissen

Wann brauche ich einen Bauherrenvertreter?

April 2026 · Argjent Avdyli, Fortuna Immobilien GmbH

Ein Bauprojekt beginnt selten mit dem Gedanken, dass etwas schiefgehen könnte. Die Pläne sind fertig, der Generalunternehmer ausgewählt, der Vertrag unterzeichnet. Und dann — irgendwo zwischen Aushub und Schlüsselübergabe — beginnt das eigentliche Bauprojekt: das Verhandeln, Nachsteuern, Kontrollieren.

Wer dabei allein steht, zahlt doppelt. Einmal den Preis für das Haus. Und einmal den Preis für Fehler die vermeidbar gewesen wären.

Was macht ein Bauherrenvertreter?

Ein Bauherrenvertreter — auch Bauherrenbegleiter genannt — vertritt ausschliesslich die Interessen des Bauherrn. Er ist kein Architekt, kein Unternehmer, kein Makler. Er ist der einzige Beteiligte auf einer Baustelle, der kein finanzielles Interesse an einem bestimmten Ausgang hat — ausser dem bestmöglichen Ergebnis für seinen Auftraggeber.

Konkret bedeutet das:

Wann macht ein Bauherrenvertreter Sinn?

Die kurze Antwort: früher als die meisten denken. Viele Bauherren warten bis ein Problem sichtbar ist. Zu diesem Zeitpunkt sind die Handlungsmöglichkeiten meist bereits eingeschränkt.

Ein Bauherrenvertreter lohnt sich besonders bei:

Was kostet ein Bauherrenvertreter?

Die Frage sollte anders gestellt werden: Was kostet es, keinen zu haben? In der Praxis amortisiert sich eine professionelle Bauherrenvertretung in aller Regel durch eingesparte Nachträge, verhinderte Mängel und optimierte Vertragsverhandlungen — oft um ein Vielfaches.

Der Honoraransatz orientiert sich am Projektvolumen und der Begleitungsintensität. Für die meisten Projekte in der Zentralschweiz bewegt sich das Honorar im Bereich von 1–3% des Bauvolumens — eine überschaubare Investition gemessen am Risikopotenzial.

Die ehrliche Antwort

Nicht jedes Projekt braucht eine externe Bauherrenvertretung. Wer selbst im Baufach tätig ist, ein kleines Renovationsprojekt realisiert oder einen langjährig bewährten Partner hat, kommt auch ohne aus.

Aber wer ein Mehrfamilienhaus baut, einen GU-Vertrag unterzeichnet oder sich in einem Konflikt mit Unternehmern befindet — der sollte jemanden haben, der ausschliesslich auf seiner Seite steht. Das ist der Kern der Bauherrenvertretung.

Sie planen ein Bauprojekt und fragen sich ob eine Bauherrenvertretung für Sie sinnvoll wäre? Ein erstes Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.

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Vertragsrecht · Bauherrenvertretung

GU-Vertrag: Die 5 häufigsten Fehler die Bauherren machen

April 2026 · Argjent Avdyli, Fortuna Immobilien GmbH

Ein Generalunternehmervertrag ist eines der bedeutendsten Dokumente das ein Bauherr je unterzeichnet — und eines der am wenigsten verstandenen. Die meisten Bauherren lesen ihn, nicken und unterschreiben. Was dabei übersehen wird, kann teuer werden.

1. Pauschalpreis ohne klare Leistungsbeschreibung

Ein Pauschalpreis schützt nur so weit wie die Leistungsbeschreibung reicht. Ist diese unvollständig oder vage, öffnet sie Tür und Tor für Nachträge — und der vermeintliche Fixpreis wird zur Makulatur. In der Praxis entstehen so Mehrkosten von 10–30% des ursprünglichen Vertragspreises.

2. Fehlende Pönale bei Terminverzug

Ohne vertragliche Konventionalstrafe hat der GU keinen finanziellen Anreiz, Termine einzuhalten. Verzögerungen kosten den Bauherrn — durch Doppelmieten, verlängerte Finanzierungskosten, entgangene Mieteinnahmen. Der Unternehmer hingegen trägt ohne Pönale kein Risiko.

3. Mängelrechte unzureichend geregelt

Wann gilt ein Werk als abgenommen? Wie lange läuft die Mängelrügefrist? Wer trägt die Beweislast? Ohne klare vertragliche Regelung verliert der Bauherr häufig — auch wenn er inhaltlich im Recht ist. Die SIA-Norm 118 bietet hier eine bewährte Grundlage, wird aber oft nicht konsequent eingebunden.

4. Zahlungsplan nicht an Baufortschritt geknüpft

Wer zu früh zu viel zahlt, verliert Verhandlungsmacht. Der Zahlungsplan sollte den tatsächlichen Baufortschritt spiegeln — nicht die Liquiditätsbedürfnisse des GU. Eine gute Faustregel: nie mehr als 10% Vorauszahlung, der Rest nach verifizierten Baufortschritten.

5. Kein unabhängiger Vertreter bei der Abnahme

Die Schlussabnahme ist der kritischste Moment im Projekt. Ohne fachkundige Begleitung werden Mängel übersehen — und nach der Abnahme ist es oft zu spät. Ein unabhängiger Bauherrenvertreter kennt die typischen Schwachstellen und stellt sicher, dass nichts akzeptiert wird was nicht vollständig und mängelfrei ist.

Was tun?

Wer diese fünf Punkte kennt, ist besser aufgestellt. Wer sichergehen will, holt sich Unterstützung bevor er unterschreibt — nicht danach. Eine Vertragsüberprüfung durch einen unabhängigen Bauherrenvertreter kostet einen Bruchteil dessen, was fehlerhafte Klauseln im Projektverlauf kosten können.

Sie stehen vor einem GU-Vertrag und möchten ihn unabhängig prüfen lassen? Ich schaue ihn mir gerne an — im kostenlosen Erstgespräch.

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Mediation · Konfliktlösung

Wenn Bauprojekte eskalieren — Mediation als Ausweg

April 2026 · Argjent Avdyli, Fortuna Immobilien GmbH

Konflikte auf Baustellen sind häufiger als man denkt — und teurer als man hofft. Wenn Parteien nicht mehr miteinander reden, aber miteinander bauen müssen, braucht es jemanden der vermittelt statt eskaliert. Mediation ist in solchen Situationen oft der klügste Weg.

Wann ist Mediation sinnvoll?

Wenn der direkte Weg versperrt ist — die Kommunikation abgebrochen, die Fronten verhärtet, die Anwälte bereits eingeschaltet. Mediation ist keine Schwäche. Sie ist die klügere Alternative zu einem jahrelangen Rechtsstreit der alle Parteien Geld, Zeit und Nerven kostet — und das Projekt zum Stillstand bringt.

Typische Situationen wo Mediation auf Bauprojekten Sinn macht:

Was Mediation auf der Baustelle konkret bedeutet

Ein Mediator führt die Parteien durch einen strukturierten Prozess — neutral, vertraulich und lösungsorientiert. Es geht nicht darum, wer Recht hat. Es geht darum, was jetzt getan werden kann damit das Projekt weitergeht.

Konkret umfasst das:

Was Mediation nicht ist

Mediation ist kein Schiedsverfahren, kein Urteil, kein Schuldspruch. Der Mediator entscheidet nichts — er ermöglicht, dass die Parteien selbst zu einer Lösung kommen. Das ist der entscheidende Unterschied zum Gerichtsverfahren.

Der entscheidende Vorteil: Geschwindigkeit

Ein laufendes Bauprojekt kann nicht warten bis ein Gericht entschieden hat. Baurechtliche Verfahren dauern in der Schweiz oft zwei bis fünf Jahre. Mediation löst Konflikte in Wochen — und hält das Projekt am Laufen. Der finanzielle Vorteil für alle Beteiligten ist meist erheblich.

Steckt Ihr Projekt in einem Konflikt fest? Ein erstes Gespräch klärt ob Mediation der richtige Weg ist — kostenlos und unverbindlich.

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Konfliktmanagement · Praxisfall

Wenn die Käuferin zur Bauleiterin wird — ein Praxisfall

April 2026 · Argjent Avdyli, Fortuna Immobilien GmbH

Es beginnt harmlos. Eine Wohnungskäuferin — nennen wir sie Sandra Meier — kauft eine Eigentumswohnung in einem Neubauprojekt im Kanton Aargau. Der Kaufvertrag ist unterzeichnet, die Bauarbeiten laufen planmässig. Die Vorfreude auf die eigenen vier Wände ist spürbar. Alles scheint in Ordnung.

Dann beginnt Frau Meier, regelmässig auf der Baustelle zu erscheinen. Zunächst schaut sie nur kurz vorbei — ein Blick auf den Fortschritt, ein Foto für die Familie. Doch bald spricht sie direkt mit Handwerkern. Sie kommentiert laufende Arbeiten, stellt Ausführungsdetails in Frage, gibt Anweisungen zu Dingen, die noch gar nicht fertiggestellt sind. Was als nachvollziehbares Interesse am eigenen Zuhause beginnt, wird innerhalb weniger Wochen zum ernsthaften Problem für den gesamten Baubetrieb.

Warum das ein Problem ist

Auf den ersten Blick wirkt es verständlich: Wer eine Wohnung kauft, will wissen, was auf der Baustelle passiert. Doch eine aktive Baustelle ist kein Showroom. Sie ist ein durchgetakteter Betrieb mit klaren Zuständigkeiten, verbindlichen Abläufen und gesetzlichen Sicherheitsvorschriften. Wenn eine Dritte Person — und sei es die künftige Eigentümerin — in diesen Betrieb eingreift, entstehen Probleme auf mehreren Ebenen.

Handwerker, die von einer Käuferin Anweisungen erhalten, stehen vor einem Dilemma: Folgen sie der Käuferin oder der Bauleitung? Arbeiten werden unterbrochen, Rückfragen häufen sich, Termine verschieben sich. Kommt es zu Fehlern aufgrund widersprüchlicher Anweisungen, stellt sich die Haftungsfrage — und die ist für den Bauherrn im schlimmsten Fall teuer.

Wer hat das Sagen auf der Baustelle?

Die Antwort ist eindeutig: die Bauleitung. Gemäss SIA 118 — dem Schweizer Standardwerk für Bauverträge — liegt die alleinige Weisungskompetenz auf der Baustelle bei der Bauleitung. Nicht beim Käufer, nicht beim Nachbarn, nicht bei der Eigentümerin in spe. Die Bauleitung koordiniert die Unternehmer, überwacht die Ausführung und stellt sicher, dass das Werk vertragskonform erstellt wird. Jede Einmischung von aussen gefährdet diese Ordnung.

Der Kaufvertrag hielt im konkreten Fall sogar ausdrücklich fest, dass die Käuferin nicht berechtigt sei, den am Bau beteiligten Handwerkern direkt Weisungen zu erteilen. Es war also nicht nur eine Frage des allgemeinen Baurechts — es war eine explizite vertragliche Pflicht, die Frau Meier wiederholt missachtete.

Die Eskalation

Die Bauherrin — eine Immobiliengesellschaft — versuchte zunächst den Dialog. Es wurde mündlich darauf hingewiesen, dass direkte Kontakte mit Unternehmern zu unterlassen seien. Als dies nichts änderte, folgte eine schriftliche Abmahnung. Als auch diese ignoriert wurde, blieb nur noch ein Mittel: ein formelles Baustellenverbot.

Die Reaktion liess nicht lange auf sich warten. Ein mehrseitiges Anwaltsschreiben traf ein — mit einer Reihe von Forderungen und rechtlichen Behauptungen, die auf den ersten Blick eindrücklich wirkten. Auf den zweiten Blick hielten sie einer Prüfung nicht stand.

Was der Anwalt behauptete — und was der Vertrag tatsächlich sagt

Der Anwalt der Käuferin argumentierte, der Kaufvertrag gewähre ein jederzeitiges und unbegleitetes Zutrittsrecht. Da keine Einschränkung festgehalten sei, müsse das Recht als uneingeschränkt gelten. Der Zusatz «auf eigene Verantwortung» bestätige dies zusätzlich.

Der tatsächliche Vertragstext lautet anders. Die Käuferin hatte das Recht, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen. Ihr wurde Zutritt zum Bau gewährt — auf eigene Verantwortung. Das Wort «jederzeit» steht im Vertrag nicht. Das Wort «unbegleitet» steht im Vertrag nicht. Der Anwalt fügte beides selbst ein und stellte es als gegeben hin.

Die bundesgerichtliche Rechtsprechung ist hier eindeutig: Vertragsklauseln sind nach ihrem natürlichen Wortsinn auszulegen. Was nicht im Text steht, darf nicht als stillschweigend vereinbart gelten. «Auf eigene Verantwortung» regelt die Gefahrtragung für die Käuferin selbst — es begründet kein schrankenloses Zutrittsrecht und schliesst eine Begleitpflicht nicht aus.

Der Anwalt behauptete weiter, das Baustellenverbot sei ohne jegliche rechtliche Grundlage und die angekündigte Geltendmachung von Mehrkosten sei nicht einschlägig — ohne dies zu begründen. Eine blosse Behauptung ersetzt jedoch kein Argument.

Die Antwort der Bauherrenvertretung

Die Bauherrenvertretung beantwortete das Anwaltsschreiben systematisch. Jede einzelne Behauptung wurde dem Vertragstext und der anwendbaren Rechtslage gegenübergestellt — Wort für Wort, Artikel für Artikel. Es wurde aufgezeigt, dass das Baustellenverbot die logische und rechtlich zulässige Konsequenz wiederholter Vertragsverletzungen war, nicht ein Akt der Willkür.

Zur Frage der Mehrkosten wurde klargestellt: Die Aufwände für Korrespondenz, interne Koordination und rechtliche Aufarbeitung waren reale, bezifferbare Schäden, die in direktem kausalem Zusammenhang mit dem Verhalten der Käuferin standen. Sämtliche Voraussetzungen für eine Schadenersatzforderung lagen vor — Widerrechtlichkeit, Schaden, Kausalzusammenhang und Verschulden.

Gleichzeitig wurde ein konstruktives Angebot gemacht: begleitete Besichtigungen zu koordinierten Terminen unter Einbezug der Bauleitung. Ein sachliches Signal, das der Käuferin einen gangbaren Weg aufzeigte — ohne das eigene Recht aufzugeben.

Das Ergebnis

Die Käuferin lenkte ein. Die Besichtigungen finden nun geordnet und begleitet statt, die Baustelle läuft störungsfrei weiter, und das Verhältnis konnte auf eine sachliche Ebene zurückgeführt werden. Ohne Gerichtsverfahren, ohne monatelange Eskalation, ohne Stillstand auf der Baustelle.

Was dieser Fall lehrt

Der Fall illustriert ein Muster, das in der Praxis erstaunlich häufig vorkommt: Käufer verwechseln ihr berechtigtes Interesse an der eigenen Immobilie mit einem Recht auf Einmischung in den Bauprozess. Das ist menschlich verständlich — aber rechtlich nicht gedeckt. Und wenn es eskaliert, kostet es alle Beteiligten Zeit, Geld und Nerven.

Was den Unterschied gemacht hat, war keine aggressive Gegenoffensive, sondern eine Bauherrenvertretung, die drei Dinge mitbringt: Kenntnis des Vertrags bis ins Detail, Beherrschung der Rechtslage und die Fähigkeit, einen Konflikt so zu führen, dass er gelöst wird — nicht weiter eskaliert.

Das ist der Kern professioneller Bauherrenvertretung: Klarheit schaffen, bevor Gerichte es müssen.

Stehen Sie vor einer ähnlichen Situation auf Ihrer Baustelle? Ein erstes Gespräch klärt die Lage — kostenlos und unverbindlich.

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